Praktika

In den Jahrgängen 8 und 9 absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein je zweiwöchiges Betriebspraktikum. Dabei erhalten sie Einblicke in die Arbeitswelt, welche sie im Unterricht nicht bekommen können.

Das 1. Praktikum in Jahrgang 8 findet nach den Osterferien statt. Für dieses sollte in jedem Falle ein Ausbildungsberuf gewählt werden. Alle Schülerinnen und Schüler absolvieren ihr Praktikum in einen Betrieb ihrer Wahl. Ziel ist es einen ersten Einblick in den Berufsalltag zu bekommen und den ausgewählten Beruf kennen zu lernen. Im Anschluss an dieses erste Praktikum wird eine Praktikumsmappe erstellt. Diese dient dazu das Wissen über betriebliche Abläufe zu sammeln, berufsbezogene Informationen zu sichern und das Praktikum unterrichtlich nachzubereiten.

Das 2. Praktikum in Jahrgang 9 absolvieren unsere Schülerinnen und Schüler vor den Herbstferien. Hierfür kann auf Anfrage auch ein Studienberuf gewählt werden. Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich selbstständig um ihren Praktikumsplatz . Das 2. Praktikum reflektieren die SchülerInnen und Schüler im Klassenverband. Dazu richten sie einen Messestand mit Präsentationen zu ihrem Praktikumsberuf bzw. -betrieb ein und stellen ihre Ergebnisse den jüngeren Jahrgängen im Rahmen einer Mini-Berufsmesse vor.

Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkräfte rechtzeitig auf die Praktikumstermine hingewiesen, damit sie einen Praktikumsplatz auswählen und sich auf diesen bewerben können. Die notwendigen Formulare händigen ebenfalls die Klassenlehrkräfte aus.

Fahrtkostenrückerstattung während des Praktikums

Der Landkreis Harburg, unser Schulträger, erstattet Fahrtkosten unter bestimmten Bedingungen. So muss der Weg zwischen Wohnort und Praktikumsbetrieb mehr als 4 km betragen und die eventuell vorhandene Busfahrkarte den Fahrtbereich nicht abdecken. Der Landkreis hat hierzu Infoblätter herausgegeben. Diese sind entweder im Sekretariat der Schule erhältlich, hier im Anhang oder auch unter www.landkreis-harburg.de zu finden.

Bitte bedenken Sie, dass Schülerinnen und Schüler, welche keine HVV-Kundenkarte besitzen, vor dem Praktikum den Berechtigungsnachweis im Sekretariat abholen! Für die Fahrtkostenerstattung sind die einzelnen Belege zu sammeln und über das Sekretariat einzureichen.

Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Für manche Praktika ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorweisen. Grundsätzlich gilt: Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt einen Nachweis über diese Belehrung.

Für unsere Praktikanten trifft diese Entscheidung der aufnehmende Betrieb und teilt dies über die schriftliche Einverständniserklärung zum Praktikum mit. Die Klassenlehrkräfte geben diese Information an die Koordinatorin für Berufsorientierung an unserer Schule weiter. Diese meldet alle Schülerinnen und Schüler zentral beim Gesundheitsamt an und teilt den Termin mit. Weiterhin erhalten die Schülerinnen und Schüler  eine Schulbescheinigung und die Sorgeberechtigten eine Erklärung, die ihr Kind unterschrieben zur Belehrung mitbringen muss. Die Belehrung ist für schulische Zwecke grundsätzlich kostenfrei.